Wenn du einen Rechtsschaden einreichst, prüft die Versicherung, ob dein Fall unter den Versicherungsschutz fällt. Auch prüft sie, wie die Erfolgsaussichten für deinen Fall sind.
Wenn alles passt, erhältst du eine Deckungszusage. Damit bestätigt die Versicherung, in welchem Umfang sie die Kosten für deinen Fall übernimmt. Erst wenn eine Deckungszusage vorliegt, kannst du dir sicher sein, dass die Kosten für weitere außergerichtliche und gerichtliche Vorgänge übernommen werden. Für dich fällt dann lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung an.
Übrigens: Bei der Kfz-Versicherung ist öfter von der „vorläufigen Deckungszusage“ die Rede. Hierbei handelt es sich um den Versicherungsschutz, den du hast, nachdem du eine Kfz-Haftpflicht abgeschlossen und dein Auto zugelassen, den ersten Beitrag aber noch nicht gezahlt hast. Die vorläufige Deckung geht in den endgültigen Versicherungsschutz über, sobald du die Erstprämie bezahlt und deinen Versicherungsschein erhalten hast.
Eine Deckungszusage ist immer erforderlich, wenn ein Rechtsfall eingetreten ist und die Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Prozesskosten übernehmen soll. Beachte bitte auch, dass du für jeden Verfahrensschritt eine neue Deckungszusage brauchst.
Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Deckungszusage einzuholen:
Im Normalfall kann der Versicherer eine erteilte Deckungszusage nicht mehr zurückziehen.
Eine Ausnahme gibt es dennoch: Wenn sich herausstellt, dass du falsche Informationen angegeben bzw. wichtige Informationen vorenthalten hast, kann deine Versicherung die Deckungszusage widerrufen oder einschränken.
Deine Versicherung kann die Deckungszusage unter anderem aus folgenden Gründen ablehnen:
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