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Deckungs-
zusage

Versicherung ist keine Raketenwissenschaft. In diesem Glossar-Artikel erklären wir dir alles, was du zum Thema Deckungszusage wissen musst.

    Was ist eine Deckungszusage?

    Wenn du einen Rechtsschaden einreichst, prüft die Versicherung, ob dein Fall unter den Versicherungsschutz fällt. Auch prüft sie, wie die Erfolgsaussichten für deinen Fall sind.

    Wenn alles passt, erhältst du eine Deckungszusage. Damit bestätigt die Versicherung, in welchem Umfang sie die Kosten für deinen Fall übernimmt. Erst wenn eine Deckungszusage vorliegt, kannst du dir sicher sein, dass die Kosten für weitere außergerichtliche und gerichtliche Vorgänge übernommen werden. Für dich fällt dann lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung an.

    Übrigens: Bei der Kfz-Versicherung ist öfter von der „vorläufigen Deckungszusage“ die Rede. Hierbei handelt es sich um den Versicherungsschutz, den du hast, nachdem du eine Kfz-Haftpflicht abgeschlossen und dein Auto zugelassen, den ersten Beitrag aber noch nicht gezahlt hast. Die vorläufige Deckung geht in den endgültigen Versicherungsschutz über, sobald du die Erstprämie bezahlt und deinen Versicherungsschein erhalten hast.

    Wann brauchst du eine Deckungszusage?

    Eine Deckungszusage ist immer erforderlich, wenn ein Rechtsfall eingetreten ist und die Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Prozesskosten übernehmen soll. Beachte bitte auch, dass du für jeden Verfahrensschritt eine neue Deckungszusage brauchst.

    Wie holst du eine Deckungszusage ein?

    Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Deckungszusage einzuholen:

    1. Du klärst direkt mit der Versicherung, ob sie die Kosten für deinen Fall übernehmen wird. Der Vorteil dabei ist, dass du vorab abwägen kannst, ob du tatsächlich einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen und die Sache verfolgen möchtest.
    2. Wenn du für deinen Fall bereits einen Rechtsbeistand engagiert hast, kann dieser die Deckungszusage bei der Versicherung beantragen. Das hat den Vorteil, dass der bzw. die Jurist:in den Sachverhalt besser darstellen und der Versicherung oft schon relevante Dokumente bereitstellen kann.

    Kann die Versicherung eine Deckungszusage widerrufen?

    Im Normalfall kann der Versicherer eine erteilte Deckungszusage nicht mehr zurückziehen.

    Eine Ausnahme gibt es dennoch: Wenn sich herausstellt, dass du falsche Informationen angegeben bzw. wichtige Informationen vorenthalten hast, kann deine Versicherung die Deckungszusage widerrufen oder einschränken.

    Aus welchen Gründen kann die Versicherung eine Deckungszusage ablehnen?

    Deine Versicherung kann die Deckungszusage unter anderem aus folgenden Gründen ablehnen:

    • Dein Fall fällt unter ein Rechtsgebiet, das in deinem Vertrag nicht abgesichert ist.
    • Dein Fall hat sich vor Beginn deines Versicherungsschutzes ereignet bzw. für das entsprechende Rechtsgebiet gilt noch die Wartezeit.
    • Deine Rechtsangelegenheit gehört zu den Risiken und Fällen, die nicht im Versicherungsumfang enthalten sind.
    • Dein Fall ist nicht erfolgversprechend.
    • Der angestrebte Erfolg ist mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden. In der Regel ist das der Fall, wenn eine Rechtsangelegenheit mutwillig verfolgt wird.

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