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Deliktunfähigkeit

Versicherung ist keine Raketenwissenschaft. In diesem Glossar-Artikel erklären wir dir alles, was du zum Thema Deliktunfähigkeit wissen musst.

    Was bedeutet „deliktunfähig“?

    Eine Person gilt als deliktunfähig, wenn sie für einen selbst verursachten Schaden nicht verantwortlich gemacht werden kann. Dazu gehören Kinder bis zu einem Alter von 7 Jahren, im Straßenverkehr sogar bis zu 10 Jahren. Erwachsene können ebenfalls als deliktunfähig eingestuft werden, wenn sie psychische Krankheiten (z. B. Demenz) haben oder bewusstlos sind (Ausnahme: Wenn beispielsweise Alkohol oder Drogen zu diesem Zustand geführt haben, sind sie trotzdem deliktfähig.)

    Wer zahlt bei Deliktunfähigkeit?

    Verursacht etwa dein Kleinkind einen Schaden, musst du diesen Schaden nicht ersetzen – wenn du aufgepasst und deine Aufsichtspflicht nicht verletzt hast.

    Wenn dein Kind bei Freunden oder Bekannten etwas anstellt, möchtest du vielleicht trotzdem für den Schaden aufkommen, um die Beziehung nicht aufs Spiel zu setzen. Falls deine Haftpflichtversicherung nicht für Schäden von deliktunfähigen Kindern aufkommt, musst du dann unter Umständen tief in die eigene Tasche greifen.

    Achte deshalb bei deiner Haftpflichtversicherung darauf, dass deliktunfähige Kinder und Erwachsene mitversichert sind.

    Deliktunfähigkeit in der Getsafe Privathaftpflichtversicherung:

    Bei Getsafe springt die Haftpflichtversicherung auch bei Schäden ein, die von deliktunfähigen Kindern oder Erwachsenen verursacht wurden. Je nach Tarif unterscheidet sich die Deckungssumme: Im Comfort-Tarif liegt sie bei 50.000 Euro, im Premium-Tarif dagegen bei 50 Millionen Euro.

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