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Fahrlässigkeit

Versicherung ist keine Raketenwissenschaft. In diesem Glossar-Artikel erklären wir dir alles, was du zum Thema Fahrlässigkeit wissen musst.

    Was bedeutet Fahrlässigkeit?

    Unter Fahrlässigkeit versteht man kurz gesagt das unaufmerksame Handeln in einer Situation. Allerdings spricht man hierbei auch von einer sogenannten Verschuldensform, also von einer Verhaltensweise, durch die man sich schuldig machen kann.

    Die Definition der Fahrlässigkeit ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten (§ 276 BGB). Demnach handelt jemand fahrlässig, der die „erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt“.

    Gerade in Momenten, in denen wir abgelenkt sind und nicht besonders vorsichtig sind, kommt es zu kleineren oder größeren Missgeschicken. Dann ist es für eine Versicherung entscheidend, ob sich der oder die Schadenverursacher:in fahrlässig verhalten hat oder nicht. Denn wenn aus der Fahrlässigkeit heraus ein Schaden entsteht, kommen viele Versicherungen dafür nicht auf.

    Beurteilt wird das objektiv. Dabei wird betrachtet, ob der oder die Betroffene die Möglichkeit gehabt hätte, sich anders zu verhalten. Also so mit der Situation umzugehen, dass keine negativen Folgen zu erwarten gewesen wären. Entscheidet sich die Person dagegen und handelt stattdessen sorglos, geht sie bewusst das Risiko ein und handelt somit fahrlässig.

    Worin unterscheidet sich die Fahrlässigkeit von einem Vorsatz?

    Im Gegensatz zum Vorsatz geht es bei der Fahrlässigkeit nicht darum, dass jemand absichtlich einen Schaden verursacht hat. Allerdings trägt das unachtsame Verhalten der betroffenen Person unmittelbar dazu bei, dass der Schaden entsteht. Somit ist sie trotz fehlender Absicht dafür verantwortlich.

    Was ist der Unterschied zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit?

    Bevor eine Versicherung entscheidet, ob sie die Kosten eines Schadenfalls deckt oder nicht, prüft sie, ob eine einfache oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Diese beiden Begriffe sind per Gesetz zwar nicht genau definiert, allerdings wird im Allgemeinen wie folgt unterschieden:

    • Einfache Fahrlässigkeit: Ein spontanes Verhalten, das mit einer kurzen Unaufmerksamkeit zu vergleichen ist.
    • Grobe Fahrlässigkeit: Ein rücksichtsloses Verhalten, bei dem Vorsicht und Sorgfalt deutlich vernachlässigt werden.

    Besteht dein Versicherungsschutz trotz Fahrlässigkeit?

    Es kann immer wieder vorkommen, dass wir kurz unaufmerksam sind. Für Schäden, die in solchen Momenten entstehen, bist du mit einer Haftpflichtversicherung gut abgesichert. In den meisten Fällen springt sie sogar bei einer groben Fahrlässigkeit ein.

    Ähnlich verhält es sich bei der Kfz-Haftpflichtversicherung. Denn erstmal hat jede:r Geschädigte einen Anspruch auf Schadenersatz. Aus diesem Grund darf die Versicherung der schadenverursachenden Person die Zahlung nicht verweigern.

    Manche Versicherungen fordern den bzw. die Verursacher:in bei grober Fahrlässigkeit aber dazu auf, sich an den Unfallkosten zu beteiligen. Das kommt beispielsweise vor, wenn du während der Fahrt am Handy bist und daraus ein Unfall entsteht. Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest du einen Blick in deine Unterlagen werfen. Hier ist in der Regel festgehalten, in welchen Fällen du abgesichert bist und in welchen nicht.

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