GOT steht für Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte. Alle deutschen Praxen sind an diesen Gebührenkatalog gebunden. Die GOT wird staatlich festgelegt und regelt, wie viel tierärztliche Leistungen und Behandlungen kosten dürfen. Material, Medikamente und anderes sind darin nicht enthalten.
Die GOT gibt einen Gebührenrahmen mit einer Staffelung vor, keine festen Preise. Der 1-fache GOT-Satz ist dabei der Preis, den eine Leistung mindestens kosten muss. Die Obergrenze bildet der 4-fache GOT-Satz, der in Notfällen berechnet werden darf.
Das Ziel der GOT ist es, ein bundesweit einheitliches Preisniveau für tierärztliche Leistungen zu erreichen. So werden die Vergleichbarkeit verbessert, der Wettbewerb zwischen Praxen eingedämmt und Dumpingpreise oder überhöhte Rechnungen verhindert. Die in der GOT festgelegten Preise dürfen weder unter- noch überschritten werden.
Außerdem sorgt die GOT für mehr Qualitätskontrolle, denn sie verpflichtet Tierkliniken im ganzen Land, Standards für Hygiene, Desinfektion, Ausrüstung und Ausbildung des Personals einzuhalten.
In der GOT finden alle, die ein Haustier haben oder über eine Anschaffung nachdenken, transparente Infos über Behandlungskosten.
Das ist nicht genau festgelegt. Grundsätzlich kann zwischen dem 1-fachen und 3-fachen GOT-Satz gewählt werden, in Ausnahmesituationen sogar bis zum 4-fachen Satz. Welcher Satz angewendet wird, hängt von der Dauer und dem Aufwand einer Behandlung ab. Folgende Faktoren spielen außerdem eine Rolle:
Beispiele:
Der 1-fache GOT-Satz ist die Mindestgebühr, die für eine Behandlung berechnet werden darf. Er wird auch als einfacher Satz oder Basissatz bezeichnet. Der 2-fache, 3-fache und 4-fache Satz ist entsprechend das Doppelte, Drei- oder Vierfache des Basissatzes.
Übrigens: Es muss nicht nach dem genauen GOT-Satz abgerechnet werden – denkbar ist beispielsweise auch der 1,7-fache Satz.
Eine schriftliche Begründung ist nötig, wenn der 3-fache Satz überschritten wird. Tierhalter:innen müssen der Behandlung vorher zustimmen. In Notfällen darf der 4-fache Satz gefordert werden.
Hier sind einige Beispiele. Dabei handelt es sich um geschätzte Werte. Frag in deiner Tierpraxis nach, um sicherzugehen!
Nachdem die GOT mehr als zwanzig Jahre lang weitgehend gleich geblieben ist, wurde sie 2022 grundlegend überarbeitet. Seit November 2022 ist die neue Fassung der GOT in Kraft. Die Gebührensätze wurden von der Bundesregierung an den veterinärmedizinischen Erkenntnisstand und die wirtschaftlichen Erfordernisse von Tierpraxen angepasst.
Das bedeutet, dass für viele Behandlungen nun höhere Preise anfallen – im Vergleich zur vorigen GOT liegt der Anstieg bei durchschnittlich 25 %, für einige Dienstleistungen noch höher. Zuletzt war die GOT im Jahr 1999 so umfassend angepasst worden.
Für die meisten Behandlungen und Situationen ist es ausreichend, wenn die Versicherung den 3-fachen Satz abdeckt. Allerdings gibt es leider auch Notfälle, die mit dem 4-fachen Satz besonders kostspielig werden können.
Damit du ganz unbesorgt sein kannst und dein Hund oder deine Katze immer die beste Behandlung bekommt, deckt die Tierkrankenversicherung von Getsafe auch den 4-fachen Satz ab.
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