In Deutschland werden bestimmte Hunde aufgrund ihrer Rasse oder ihres aggressiven Verhaltens als gefährlich eingestuft und auf sogenannten Rasselisten erfasst. Als Maßnahme zum Schutz vor Hundeangriffen wurde 2001 das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde (auch bekannt als Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz) erlassen. Darin wird die Einfuhr von gefährlichen Hunden – umgangssprachlich Kampfhunde genannt – geregelt.
Vier Rassen sind dabei in Deutschland verboten: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier. Das bundesweite Einfuhrverbot gilt auch für Kreuzungen mit diesen Hunderassen. Die Rasselisten, die es in den meisten Bundesländern gibt, definieren die Auflagen und Haltungsbedingungen für potenziell gefährliche Hunde.
Fast 50 Rassen zählen zu den Listenhunden: vor allem Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier sowie Kreuzungen dieser Rassen. Charakteristisch für diese Hunde ist ein kräftiger Körperbau, ein breiter Kopf oder ein starker Kiefer. Auch massiv gebaute Hunde wie Bordeaux-Doggen oder Mastiff und Bullmastiff stehen auf den Listen.
Es wird außerdem je nach Bundesland unterschieden, ob die Rasse gefährlich oder nur aggressionsbereit ist – mit unterschiedlichen Auflagen.
Ja, wir versichern alle Rassen, also auch Listenhunde. Wir vertreten die Ansicht, dass ein Tier nicht deshalb aggressiv ist, weil es einer bestimmten Rasse angehört. Daher sollte kein pauschales Urteil über die Gefährlichkeit des Hundes gefällt werden. Und die Wissenschaft steht hinter uns – die Aggressivität eines Tiers ist nicht angeboren; entscheidend für das Benehmen ist vielmehr die Erziehung.
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