Versicherung ist keine Raketenwissenschaft. In diesem Glossar-Artikel erklären wir dir alles, was du zum Thema Schadensersatz wissen musst.
Fügt dir jemand einen Schaden zu, hast du Anspruch darauf, dass dieser Schaden beglichen wird. Dieser Ausgleich nennt sich dann Schadensersatz. Natürlich gilt dasselbe Prinzip auch, wenn du jemandem einen Schaden zufügst.
Es werden grundsätzlich zwei Arten von Schäden unterschieden, aus denen sich ein Anspruch auf Schadensersatz ergibt – materielle und immaterielle Schäden.
Ob ein Schaden absichtlich zugefügt wurde oder nicht, spielt erstmal keine Rolle – beglichen werden muss er trotzdem. Das erfolgt in der Regel in Form von Ersatz, Reparatur oder finanzieller Entschädigung.
Wenn dir ein Schaden zugefügt wurde, kannst du zuerst versuchen, deine Ansprüche außergerichtlich geltend zu machen. Dafür wendest du dich mit einem Schreiben direkt an die Person, die den Schaden verursacht hat oder, wenn vorhanden, an ihre Versicherung.
Das Schreiben sollte Folgendes beinhalten:
Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht klappt, ist es ratsam, einen Anwalt einzuschalten, um deine Forderungen vor Gericht geltend zu machen. Hier lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung, die dich vor hohen Prozesskosten vor Gericht schützt.
Hast du jemandem einen Schaden zugefügt und z.B. einen Gegenstand einer anderen Person kaputt gemacht? Bei Getsafe kannst du den Schaden ganz einfach in der App melden.
Um die Höhe des Schadensersatzes zu berechnen, gibt es verschiedene Methoden:
In der Regel verjähren Ansprüche nach drei Jahren. Dabei beginnt die Verjährungsfrist am Ende des Jahres, an dem der Anspruch entstanden ist und die geschädigte Person Kenntnis davon genommen hat. In manchen Fällen beginnt die Frist auch an dem Zeitpunkt, an dem der Anspruch entstanden ist.
Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen, bei denen die Verjährung nicht nach den üblichen drei Jahren einsetzt. Wenn beispielsweise ein Vermieter Ansprüche gegenüber einem ehemaligen Mieter hat, muss er diese innerhalb von 6 Monaten nach Auszug fordern.
Bei immateriellen Schäden, wie z.B. Körperverletzung oder psychischer Verletzung, kann es sogar bis zu 30 Jahren dauern, bis ein Anspruch auf Schadensersatz verjährt.
Wann genau deine Ansprüche auf Schadensersatz oder Ansprüche gegen dich verjähren, findest du am besten bei einer Erstberatung durch einen juristischen Beistand deiner Wahl heraus.
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