Versicherung ist keine Raketenwissenschaft. In diesem Glossar-Artikel erklären wir dir alles, was du über Schäden wissen musst.
Im Versicherungskontext gibt es verschiedene Schadensarten, gegen die du dich absichern kannst: an Personen, Gegenständen oder Vermögen.
Wenn dir ein Schaden zugefügt wird, kannst du dafür einen Ausgleich als Wiedergutmachung bekommen, um den Zustand davor wiederherzustellen: den Schadensersatz.
Wenn ein Freund von dir beispielsweise deinen Laptop fallen lässt und er kaputt geht, hast du ein Recht auf Schadensersatz: Er kann entweder die Reparatur übernehmen oder dir Geld zahlen, um den Schaden auszugleichen.
Wenn ein Gegenstand beschädigt oder zerstört wird oder verloren geht, handelt es sich um einen Sachschaden. Welche Versicherung für einen Sachschaden aufkommt, hängt davon ab, wessen Eigentum zu Schaden gekommen ist und wodurch der Schaden verursacht wurde.
Gehört die Sache dir, ist das ein Fall für deine Hausratversicherung – nämlich dann, wenn eine versicherte Gefahr die Ursache war: dazu gehören Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl. Bei fremdem Eigentum greift in der Regel die Privathaftpflichtversicherung – oder die Kfz-Haftpflicht, falls du beispielsweise beim Parken versehentlich ein anderes Fahrzeug beschädigst. Wenn dein Hund einen fremden Gegenstand beschädigt, ist die Hundehaftpflicht zuständig.
In deiner Mietwohnung oder deinem gemieteten Haus sind fest verbaute Teile enthalten – darunter Fenster, Türen, Wände, Böden, Sanitäranlagen, Einbauküchen und -schränke. Schäden an diesen festen Mietsachen werden Mietsachschäden genannt.
Von Kratzern im Parkett bis zum Sprung im Waschbecken: Solltest du einen Mietsachschaden verursachen, kommt die Privathaftpflichtversicherung dafür auf.
Ausgeschlossen sind Glasschäden, Schäden an Heizungs- oder Warmwasseranlagen sowie an Elektrogeräten.
Wenn ein Mensch zu Schaden kommt, weil eine Person sich unachtsam verhalten hat, ist ein Personenschaden passiert. Das kann eine Verletzung sein, eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder sogar der Tod.
Solltest du verantwortlich sein, kann die geschädigte Person verlangen, dass alles getan wird, damit sie den gesundheitlichen Zustand vor dem Unfall wiedererlangt.
Ein Personenschaden kann auch Folgeschäden nach sich ziehen, sogenannte Vermögensschäden. Zum Beispiel, wenn du eine Person versehentlich verletzt und diese aufgrund ihrer Verletzungen eine Zeit lang nicht arbeiten kann. Dann musst du auch die finanziellen Einbußen ersetzen.
Deine Haftpflichtversicherung übernimmt in der Regel all diese Kosten. Oder sie wehrt einen nicht gerechtfertigten Anspruch gegen dich ab – wenn es sein muss vor Gericht.
Resultiert der Personenschaden aus einem Verkehrsunfall, den du mit deinem Auto verursacht hast, sichert dich deine Kfz-Haftpflichtversicherung ab und übernimmt die Kosten.
Weil Personenschäden in die Millionen gehen können, ist es wichtig, dass die Versicherungssumme besonders hoch ist.
Ein Vermögensschaden ist ein finanzieller Schaden, den du einer anderen Person zufügst. Hier wird unterschieden zwischen echten und unechten Vermögensschäden.
Als unecht bezeichnet man Vermögensschäden, wenn sie aus einem Personen- oder Sachschaden entstanden sind. Man nennt sie dann auch Vermögensfolgeschäden. Ein Beispiel: Angenommen, du hast einen Unfall und beschädigst dabei ein fremdes Auto – zuallererst ist das ein Sachschaden. Wenn die Person ihr Auto allerdings bis zur Reparatur nicht nutzen kann, aber selbstständig tätig ist und ihr dadurch ein Verdienstausfall entsteht, handelt es sich um einen Vermögensschaden.
Ein echter oder reiner Vermögensschaden dagegen ist eine direkte finanzielle Schädigung einer dritten Person, ohne dass eine Person oder Sache einen Schaden erleidet. Also wenn du beispielsweise schlecht beraten wirst und deswegen Geld verlierst, kannst du von der beratenden Person Schadensersatz verlangen.
Eine private oder berufliche Haftpflichtversicherung deckt Vermögensschäden in der Regel ab. In manchen Verträgen sind echte Vermögensschäden allerdings ausgenommen.
Elementarschäden sind Schäden, die durch das Wirken der Natur entstehen. Zum Beispiel fallen Schäden durch Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Überschwemmung, Hochwasser, Erdbeben und Erdrutsch, Schneedruck oder durch Vulkanausbrüche darunter.
Wenn Naturgewalten Häuser und Eigentum zerstören, kann die Reparatur schnell kostspielig werden. Je nach Art des Schadens kommt dafür entweder die Wohngebäude-, die Hausrat- oder die Elementarschadenversicherung auf.
Schäden an deiner Wohnung oder deinem Eigentum, die in Folge eines Einbruchs passieren, nennt man Einbruchschäden.
Das können aufgebrochene Türen und Schlösser, Fenster oder sonstige Spuren der Verwüstung sein, die nach einem Einbruch hinterlassen wurden. Die Reparaturen der Einbruchschäden können recht teuer werden, wenn vieles repariert oder ersetzt werden muss.
Bei einem Einbruch in eine gemietete Wohnung greift deine Hausratversicherung bei sämtlichen beweglichen Gegenständen, Elektrogeräten oder Wertsachen. Sie kommt auch für beschädigte Haus- oder Terrassentüren, defekte Scharniere oder Türrahmen auf.
Wenn du in deiner eigenen Wohnung oder im Eigenheim lebst, können solche Schäden auch von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt sein: Prüfe, ob deine Versicherung auch die Beschädigung durch unbefugte Dritte beinhaltet.
Schäden, die du dir oder deinem Eigentum versehentlich selbst zufügst, werden im Versicherungskontext als Eigenschäden bezeichnet. Im Gegensatz dazu stehen Fremdschäden, also Schäden an fremden Eigentum oder Verletzungen von dritten Personen.
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch musst du Schäden, die du anderen Personen oder ihren Sachen zufügst, ersetzen. Für diese Fremdschäden kommt die Privathaftpflichtversicherung auf: für Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
Allerdings greifen Haftpflichtversicherungen in der Regel nicht, wenn es sich beim Schaden um einen Eigenschaden handelt. Das gilt auch für Schäden, die Mitversicherte an deinem Eigentum verursachen.
Beispiel: Dein:e Partner:in, die in deiner Haftpflichtversicherung mitversichert ist, lässt einen Stapel deiner liebsten Teller fallen. Das zählt als Eigenschaden und die Versicherung greift in diesem Fall nicht.
Für Eigenschäden gibt es spezielle Eigenschadenversicherungen. Gerade im beruflichen Bereich ist eine solche Ergänzung sinnvoll, um das eigene unternehmerische Risiko zu verringern.
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