Versicherung ist keine Raketenwissenschaft. In diesem Glossar-Artikel erklären wir dir alles, was du zum Thema Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung wissen musst.
Normalerweise kannst du deine Kfz-Versicherung nur während der Wechselsaison wechseln oder kündigen. Diese ist in der Regel von Anfang bis Ende November. Der Stichtag ist dabei der 30.11! Wenn du diese Frist verpasst, verlängert sich dein Versicherungsvertrag automatisch um ein Jahr und du kannst erst im November des Folgejahres wechseln oder kündigen. Nichtsdestotrotz existiert das sogenannte Sonderkündigungsrecht, das dir ermöglicht, außerhalb der normalen Wechselsaison zu kündigen oder zu wechseln.
Die meisten Versicherer haben eine Kündigungsfrist von einem Monat. Das bedeutet für dich, dass du bis zum 30. November deine Kfz-Versicherung kündigen kannst! Kündigst du nicht rechtzeitig, verlängert sich dein Vertrag automatisch um ein Jahr.
Dein Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung gilt in diesen drei Fällen:
Wenn sich dein Beitrag erhöht
Manchmal erhöht dein Versicherer deinen monatlichen Beitrag – auch wenn du keinen Schaden gemeldet hat. Wenn das passiert, musst du nicht bei deiner jetzigen Versicherung bleiben! Somit kannst du auch außerhalb der normalen Kündigungsfrist den Versicherer wechseln.
Wenn du einen Schaden meldest
Bei den meisten Versicherungen erhöht sich dein Beitrag (nicht bei Getsafe), wenn du einen Schaden meldest. Wenn du also mit deinem neuem Preis nicht zufrieden bist, kannst du dir einen neuen Versicherer suchen.
Wenn du das Fahrzeug wechselst
Wenn du einen Gebrauchtwagen kaufst, wird in der Regel der Versicherungsvertrag des Vorbesitzers auf dich übertragen. Wenn du diesen nicht behalten möchtest, kannst du dir eine andere Versicherung suchen, die mehr deinen Bedürfnissen entspricht.
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