Der Zeitwert ist der Wert, den ein Gegenstand zu einem bestimmten Zeitpunkt nach seinem Kauf hat. Bei fast allen Gegenständen sinkt dieser Wert mit den Jahren, da es durch den Gebrauch zu Abnutzung oder Qualitätsminderung kommt. Zum Beispiel ist dein Handy heute nicht mehr so viel wert wie zum Kaufzeitpunkt. Der Zeitwert spielt eine Rolle bei Sach- und Haftpflichtversicherungen.
Ob Handy, Auto oder Möbelstück – wenn jemand dein Eigentum beschädigt und du einen Gegenstand dadurch nicht mehr nutzen kannst, möchtest du ihn ersetzen.
Der Neuwert ist die Summe, die du zum Zeitpunkt des Schadens aufbringen musst, um einen gleichwertigen Gegenstand zu kaufen. Der ursprüngliche Anschaffungspreis spielt keine Rolle. Im Versicherungsfall spricht man dann von einer Neuwertentschädigung.
Beim Zeitwert verhält sich das anders: Der Versicherer erstattet dir nicht den Betrag, den dein Gegenstand zum Zeitpunkt seines Kaufs hatte. Stattdessen zahlt er dir die Kosten, die dem Wert einer Sache zum Zeitpunkt des Schadens entsprechen.
Ein Beispiel: Du möchtest ein Foto mit dem Handy deiner Freundin aufnehmen. Aus Unachtsamkeit fällt dir das Gerät aus der Hand und geht kaputt. In diesem Fall springt die Haftpflichtversicherung ein und zahlt dir den Zeitwert aus, damit du den Schaden begleichen kannst:
Der Zeitwert ist niedriger als der Neuwert, den ein Gegenstand bei seinem Kauf hatte. Für die Berechnung muss der Neuwert allerdings bekannt sein. Denn von diesem zieht der Versicherer die Wertminderung, also Alter, Gebrauch und Abnutzung, ab.
Mit dieser Formel wird der Zeitwert berechnet:
Zeitwert = Neuwert - Wertminderung
Auch wenn der Zeitwert mit zunehmendem Alter des Gegenstands abnimmt, bleibt er immer positiv. Wie hoch der Wertverlust ausfällt, regeln die Versicherungen mit prozentualen Pauschalabzügen, da Einzelfallentscheidungen einen wesentlich höheren Aufwand bedeuten würden.
Wenn die Reparatur teurer als der Zeitwert ist, handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden und es wird nur der Zeitwert bezahlt.
Deine Haftpflichtversicherung springt ein, wenn du fremdes Eigentum versehentlich beschädigst. Für gewöhnlich kommt dein Versicherer bei Sachschäden für den Zeitwert und nicht für den Neuwert des beschädigten Objektes auf. Dabei berücksichtigt er das Alter, den Gebrauch und die Abnutzung zum Zeitpunkt des Schadens. Dieser Wert ist dann die Bemessungsgrundlage für die Erstattung der Haftpflichtversicherung. Das bedeutet, dass deine Haftpflichtversicherung nicht die Summe ausbezahlt, die für den Kauf eines gleichwertigen Gegenstandes nötig ist, sondern nur den Betrag, den das Objekt zum Schadenszeitpunkt wert ist.
Wichtig ist auch, welche normale Lebensdauer einem Gegenstand zugeschrieben wird. Wenn die allgemeine Nutzungsdauer überschritten wurde, dann kann nur ein Restwert im Höhe des Wertes der Materialkosten ausgezahlt werden. Beschädigst du zum Beispiel ein elfjähriges Sofa, dessen normale Lebensdauer laut Gesetzesgrundlage aber nur 10 Jahre beträgt, erhältst du den Restwert von der Versicherung.
In einigen Fällen zahlt dir dein Versicherer dagegen eine Neuwertentschädigung aus. Liegt das Kaufdatum nicht länger als ein Jahr zurück, entspricht der Zeitwert dem Neuwert. Als Nachweis musst du immer den Kassenbon oder eine Rechnung parat haben. Ausgenommen von dieser Neuwert-Regelung sind elektronische Geräte, Kameras und Brillen.
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